Historie von Marihuana
Aktualisiert: 29. Sept.
Cannabis im Pamirgebirge: 2.500 Jahre alte Spuren psychoaktiver Nutzung
Das Pamirgebirge im äußersten Westen Chinas spielte schon vor Jahrtausenden eine wichtige Rolle als Kontaktzone zwischen Zentral- und Ostasien. Archäologische Funde vom Jirzankal-Friedhof zeigen, dass Menschen dort vor rund 2.500 Jahren Cannabis bei Bestattungsritualen verbrannten.
Die Entdeckung zählt zu den ältesten eindeutig wissenschaftlich belegten Hinweisen darauf, dass Menschen gezielt Cannabis mit psychoaktiver Wirkung nutzten.
Forscher untersuchten zehn hölzerne Räuchergefäße aus acht Gräbern. Darin befanden sich erhitzte Steine und verbrannte Pflanzenrückstände. Chemische Analysen wiesen Cannabis-Verbindungen nach, die auf Pflanzen mit vergleichsweise stark ausgeprägten psychoaktiven Eigenschaften schließen lassen.
Wahrscheinlich wurde Cannabis auf heißen Steinen verbrannt und der entstehende Rauch während der Bestattungsrituale eingeatmet.

Hanf wurde schon viel früher genutzt
Cannabis gehörte bereits Jahrtausende zuvor zu den Nutzpflanzen Asiens. Archäologische Funde belegen eine sehr frühe Verwendung von Hanf für Fasern, Samen, Öl und Textilien.
Diese Nutzung muss klar von der später nachweisbaren psychoaktiven Verwendung unterschieden werden. Frühe Hanfpflanzen wurden vielfach wegen ihrer Fasern und Samen genutzt und mussten nicht zwangsläufig einen hohen THC-Gehalt besitzen.
Die Funde aus dem Pamir sind deshalb besonders bedeutsam: Sie zeigen relativ deutlich, dass Cannabis dort nicht nur als Nutzpflanze, sondern wegen seiner berauschenden beziehungsweise psychoaktiven Eigenschaften verwendet wurde.
Ob besonders wirkstoffreiche Wildpflanzen gesammelt oder bereits gezielt entsprechende Pflanzen ausgewählt und angebaut wurden, lässt sich bislang nicht sicher beantworten.

Cannabis und die frühen Handelswege Zentralasiens
Der Jirzankal-Friedhof lag in einer Hochgebirgsregion, durch die später wichtige Verbindungen der Seidenstraße verliefen.
Untersuchungen menschlicher Überreste und verschiedener Grabbeigaben zeigen, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft durch diese Region zogen und miteinander in Kontakt standen.
Dadurch wurden nicht nur Waren ausgetauscht. Auch Kenntnisse über Pflanzen, Heilmittel und rituelle Praktiken konnten sich entlang solcher frühen Handels- und Migrationswege verbreiten.
Cannabis könnte damit Teil eines weitreichenden kulturellen Austauschs zwischen Zentral-, Süd- und Ostasien gewesen sein.

Die Geschichte von Cannabis als Arznei- und Rauschmittel
Cannabis gehört zu den ältesten vom Menschen genutzten Kulturpflanzen. Über Jahrtausende diente Hanf vor allem als Rohstoff für Fasern, Seile, Textilien, Samen und Öl.
Gleichzeitig entwickelten verschiedene Kulturen medizinische, rituelle und berauschende Anwendungen.
Die Geschichte verlief jedoch keineswegs geradlinig. Nutzhanf, Arzneipflanze und psychoaktives Cannabis wurden je nach Region, Kultur und Epoche sehr unterschiedlich wahrgenommen und eingesetzt.

Europa im Mittelalter: Hanf in der Klostermedizin
Im mittelalterlichen Europa wurde medizinisches Wissen unter anderem in Klöstern, medizinischen Schulen und später an Universitäten bewahrt und weiterentwickelt.
Pflanzen und andere Naturstoffe spielten dabei eine wichtige Rolle.
Eine der bekanntesten Autorinnen dieser Zeit war Hildegard von Bingen (1098–1179). In ihrer Physica beschrieb sie zahlreiche Pflanzen und deren damalige Verwendung – darunter auch Hanf.
Hanf und Hanfsamen wurden sowohl als Nahrungsmittel als auch im Rahmen der damaligen Pflanzenheilkunde beschrieben.
Solche Angaben müssen jedoch im Kontext der mittelalterlichen Medizin und Humoralpathologie betrachtet werden. Sie sind keine mit heutigen klinischen Studien vergleichbaren Wirksamkeitsnachweise.

Renaissance: Hanf erobert die Kräuterbücher
Mit der Ausbreitung des Buchdrucks verbreitete sich botanisches und medizinisches Wissen ab dem 16. Jahrhundert wesentlich schneller.
Der deutsche Arzt und Botaniker Leonhart Fuchs (1501–1566) veröffentlichte 1542 sein berühmtes Werk De Historia Stirpium.
Das umfangreiche Kräuterbuch enthielt mehr als 500 detaillierte Pflanzenabbildungen und gehörte zu den bedeutendsten botanischen Werken der Renaissance. Auch Hanf wurde darin beschrieben und dargestellt.
Fuchs griff – wie viele Gelehrte seiner Zeit – auf überliefertes Wissen von Dioskurides, Plinius und Galen zurück und verband es mit botanischen Beobachtungen seiner eigenen Epoche.
Auch der englische Botaniker John Parkinson behandelte Hanf in seinem 1640 erschienenen Theatrum Botanicum.
Historische Kräuterbücher dokumentieren damit eindrucksvoll, welchen Stellenwert Hanf als Nutz- und Heilpflanze besaß. Ihre medizinischen Empfehlungen entsprechen jedoch nicht den heutigen wissenschaftlichen Standards.

Garcia da Orta und Cannabis in Indien
Einen wichtigen europäischen Einblick in den südasiatischen Cannabisgebrauch lieferte der portugiesische Arzt Garcia da Orta.
Er lebte fast drei Jahrzehnte in Goa und veröffentlichte dort 1563 seine Colóquios dos simples e drogas da India.
Das Werk gehört zu den bedeutenden medizinisch-botanischen Veröffentlichungen des 16. Jahrhunderts und war eines der frühesten gedruckten medizinischen Bücher Indiens.
Da Orta beschrieb Arzneipflanzen, Gewürze und andere Naturstoffe aus eigener Beobachtung und verglich lokale Erfahrungen mit antiken, arabischen und europäischen Überlieferungen.
Dabei beschäftigte er sich auch mit Bhang und anderen Cannabiszubereitungen sowie deren berauschenden und traditionell medizinischen Verwendungen in Indien.

Das 19. Jahrhundert: Cannabis wird westliches Arzneimittel
Einen entscheidenden Impuls für die moderne europäische Beschäftigung mit medizinischem Cannabis gab der irische Arzt William Brooke O’Shaughnessy.
Während seiner Tätigkeit in Indien untersuchte er Cannabiszubereitungen systematisch und veröffentlichte ab 1839 Berichte über deren Verwendung unter anderem bei Tetanus und anderen Krampfzuständen.
Seine Arbeiten machten „Indian Hemp“ innerhalb weniger Jahre in Europa und Nordamerika bekannt.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden Cannabispräparate historisch unter anderem verwendet als:
Schmerzmittel
Beruhigungs- und Schlafmittel
Mittel gegen bestimmte Krampfzustände
bei Neuralgien und Migräne
teilweise bei Husten und Asthma
Verbreitet waren vor allem Tinkturen und Extrakte.
1851 wurde Cannabis in die dritte Ausgabe der United States Pharmacopoeia aufgenommen. Dort wurden unter anderem Cannabisextrakte und Tinkturen beschrieben.
Cannabis war damit im 19. Jahrhundert ein anerkanntes Arzneimittel – allerdings keineswegs eines der dominierenden Medikamente des gesamten Arzneimittelmarktes.

Ein großes Problem: schwankende Wirkung
Ein wesentliches Problem der damaligen Cannabis-Medizin war die fehlende Standardisierung.
Pflanzen unterschiedlicher Herkunft, Sorte, Lagerung und Ernte konnten sehr unterschiedliche Wirkstoffgehalte besitzen.
Der britische Arzt J. Russell Reynolds beschrieb Ende des 19. Jahrhunderts aus seiner langjährigen medizinischen Erfahrung, wie unterschiedlich Cannabispräparate wirken konnten.
Heute ist bekannt, dass dafür unter anderem unterschiedliche Konzentrationen von THC, CBD und weiteren Inhaltsstoffen verantwortlich sind.
Der wichtigste psychoaktive Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) wurde erst 1964 von Raphael Mechoulam und Yechiel Gaoni isoliert und strukturell charakterisiert.
Ärzte des 19. Jahrhunderts konnten daher nicht zuverlässig bestimmen, wie stark eine einzelne Cannabiszubereitung tatsächlich war.

Cannabis zwischen Medizin und Rausch
Neben der medizinischen Verwendung entwickelte sich im 19. Jahrhundert in Europa und Nordamerika zunehmendes Interesse an Haschisch und seinen berauschenden Wirkungen.
Schriftsteller, Künstler und Mediziner experimentierten teilweise mit Cannabiszubereitungen und beschrieben Veränderungen von Wahrnehmung, Zeitgefühl und Bewusstsein.
In den USA wurden im späten 19. Jahrhundert zudem sogenannte „Hasheesh Candies“ und andere cannabishaltige Produkte angeboten.
Sie wurden teilweise als Arznei oder Tonikum gegen Nervosität, Schwäche oder andere Beschwerden vermarktet und bewegten sich damit zwischen damaligem Arzneimittel, Genussmittel und Rauschmittel.

Wilhelm Busch und „Krischan mit der Piepe“
Eine interessante kulturgeschichtliche Episode ist Wilhelm Buschs Bildergeschichte „Krischan mit der Piepe“ aus dem Jahr 1864.
Darin raucht ein Junge heimlich aus der Pfeife seines Vaters und erlebt anschließend starke körperliche und wahrnehmungsbezogene Reaktionen.
Die Geschichte endet als Warnung vor dem Rauchen.
Gelegentlich wird die Bildergeschichte mit Cannabis in Verbindung gebracht. Im Werk selbst wird jedoch nicht eindeutig angegeben, welche Substanz sich in der Pfeife befindet.
Sie ist deshalb ein interessantes Beispiel für die damalige Darstellung berauschender Erfahrungen, aber kein eindeutiger Beleg für Cannabisrauchen im Deutschland des 19. Jahrhunderts.

Vom Arzneimittel zur regulierten Droge
Um die Wende zum 20. Jahrhundert verlor Cannabis in der westlichen Medizin zunehmend an Bedeutung.
Ein wichtiges Problem blieb die schwer vorhersehbare und schlecht standardisierbare Wirkung pflanzlicher Extrakte. Gleichzeitig standen immer mehr Arzneimittel zur Verfügung, die sich genauer dosieren ließen.
Hinzu kamen im Laufe des 20. Jahrhunderts nationale und internationale Drogengesetze, die Cannabis zunehmend kontrollierten.
Viele Cannabispräparate verschwanden dadurch aus der konventionellen Medizin.
Erst die Entdeckung von THC, weiteren Cannabinoiden, Cannabinoid-Rezeptoren und dem körpereigenen Endocannabinoid-System führte Jahrzehnte später zu einer erneuten intensiven wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Pflanze.

Fazit: Nutzpflanze, Arznei und Rauschmittel
Die Geschichte von Cannabis lässt sich nicht auf die Geschichte einer Droge reduzieren.
Über Jahrtausende war Hanf zugleich:
Faserpflanze
Nahrungsmittel
Ölpflanze
Arzneipflanze
Ritualpflanze
Rauschmittel
Gerade diese unterschiedlichen Verwendungen erklären, warum Cannabis in historischen Quellen so verschieden erscheint.
Während viele frühe Quellen vor allem Fasern, Samen und traditionelle Heilmittel beschreiben, rückten in anderen Kulturen und später auch in der westlichen Medizin zunehmend psychoaktive Cannabiszubereitungen in den Mittelpunkt.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen historischer Verwendung und moderner medizinischer Evidenz. Eine traditionelle Anwendung beweist nicht automatisch eine nach heutigen wissenschaftlichen Kriterien nachgewiesene Wirksamkeit.

Cannabis in Afrika
Wann Cannabis den afrikanischen Kontinent erreichte, lässt sich nicht auf ein einzelnes Jahr festlegen.
Vieles spricht dafür, dass Cannabis über Handelskontakte im Indischen Ozean, die arabische Welt und Ostafrika verbreitet wurde.
Archäologische Funde zeigen, dass in Afrika bereits vor der Einführung des Tabaks verschiedene Pflanzen geraucht wurden.
Aus Äthiopien stammen Pfeifenfunde aus dem späten Mittelalter, an denen Cannabisrückstände nachgewiesen wurden. Weitere archäologische Hinweise gibt es unter anderem aus dem südlichen und östlichen Afrika.
Von Ostafrika aus verbreiteten sich Cannabisgebrauch und unterschiedliche Konsumformen im Verlauf der folgenden Jahrhunderte weiter nach Zentral-, West- und Südafrika.
Die Verbreitung erfolgte dabei wahrscheinlich nicht durch ein einzelnes Ereignis, sondern über Handel, Migration und kulturellen Austausch über viele Jahrhunderte.
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Cannabis im alten Griechenland und Rom
Griechen und Römer kannten Hanf vor allem als Faserpflanze.
Aus seinen widerstandsfähigen Fasern wurden unter anderem:
Seile
Netze
Stoffe
weitere Gebrauchsgegenstände
hergestellt.
Auch medizinische Anwendungen sind in antiken Texten überliefert.
Der römische Naturforscher Plinius der Ältere beschrieb Hanf im 1. Jahrhundert n. Chr. und erwähnte unter anderem die Verwendung gekochter Wurzeln bei bestimmten schmerzhaften und entzündlichen Beschwerden.
Der griechische Arzt Dioskurides nahm Cannabis ebenfalls in seine De Materia Medica auf und beschrieb verschiedene damalige Anwendungen.
Galen von Pergamon (ca. 129–216) berichtete darüber hinaus vom Verzehr von Hanfsamen und bemerkte, dass größere Mengen Auswirkungen auf den Kopf beziehungsweise das Bewusstsein haben konnten.
Damit gehört Galen zu den antiken Autoren, die neben medizinischen und ernährungsbezogenen Verwendungen auch mögliche psychoaktive Effekte erwähnten.
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Cannabis im alten China
China besitzt eine außergewöhnlich lange Geschichte des Hanfanbaus.
Archäologische Funde zeigen, dass Cannabis bereits früh als Faser-, Nahrungs- und Nutzpflanze verwendet wurde.
Ein besonders bedeutender Fund stammt aus den Yanghai-Gräbern in Xinjiang.
In einem etwa 2.700 Jahre alten Grab wurden fast 800 Gramm außergewöhnlich gut erhaltenes Cannabis entdeckt.
Botanische, chemische und genetische Untersuchungen zeigten, dass das Pflanzenmaterial psychoaktive Cannabinoide beziehungsweise deren Abbauprodukte enthielt.
Ob das Cannabis dort vor allem medizinisch, rituell, divinatorisch oder zur Berauschung verwendet wurde, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit feststellen.

Der Mythos um Kaiser Shennong
Häufig wird behauptet, der legendäre chinesische Kaiser Shennong habe Cannabis bereits 2737 v. Chr. als Heilpflanze beschrieben.
Diese konkrete Jahreszahl lässt sich historisch jedoch nicht belegen.
Shennong ist eine mythologische beziehungsweise legendäre Gestalt.
Das ihm zugeschriebene Shennong Bencao Jing entstand in seiner überlieferten schriftlichen Form wahrscheinlich während der östlichen Han-Dynastie im 1. bis 2. Jahrhundert n. Chr.
Cannabis wird darin tatsächlich erwähnt.
Der Text dokumentiert damit frühe chinesische Vorstellungen über Cannabis als Heilpflanze, ist jedoch kein schriftlicher Beleg aus dem dritten Jahrtausend vor Christus.
Li Shizhen
Der berühmte chinesische Arzt und Naturforscher Li Shizhen (1518–1593) behandelte Hanf ausführlich in seinem monumentalen Bencao Gangmu.
Er dokumentierte verschiedene traditionelle Anwendungen von Samen, Pflanzenteilen und Zubereitungen.
Das Werk zählt zu den wichtigsten historischen Quellen der chinesischen Pflanzenheilkunde.
Auch hier gilt jedoch: Die beschriebenen Anwendungen dokumentieren historisches medizinisches Wissen und sind nicht automatisch mit modernen klinischen Wirksamkeitsnachweisen gleichzusetzen.
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Indien und Cannabis
Cannabis besitzt in Indien eine besonders lange kulturelle, religiöse und medizinische Tradition.
Wann die Pflanze erstmals auf den indischen Subkontinent gelangte beziehungsweise dort genutzt wurde, lässt sich nicht mit einem einzigen Datum bestimmen.
Im Atharvaveda, dessen Texte ungefähr aus dem späten zweiten beziehungsweise frühen ersten Jahrtausend v. Chr. stammen, wird bhanga zusammen mit bedeutenden Pflanzen erwähnt.
In späteren Jahrhunderten entwickelte sich Cannabis zu einem Bestandteil verschiedener religiöser und medizinischer Traditionen.
Auch in der Ayurveda-Tradition finden sich historische Anwendungen von Cannabiszubereitungen.
Dabei wurde die Pflanze unter anderem mit Verdauung, Appetit, Schmerzen und verschiedenen Krankheitsbildern in Verbindung gebracht.
Diese Angaben dokumentieren historische Heilkunde und dürfen nicht mit heutigen medizinischen Therapieempfehlungen verwechselt werden.
Bhang, Ganja und Charas
In Südasien werden traditionell unterschiedliche Cannabiszubereitungen unterschieden.
Bhang: wird überwiegend aus Blättern und teilweise weiteren Pflanzenteilen hergestellt. Bekannt sind insbesondere Getränke mit Milch, Gewürzen und anderen Zutaten.
Ganja: bezeichnet vor allem getrocknete weibliche Blütenstände beziehungsweise blühende Spitzen.
Charas: bezeichnet das von der lebenden Pflanze gewonnene Cannabis-Harz.
Diese unterschiedlichen Zubereitungen können sich erheblich in ihrem Gehalt an psychoaktiven Inhaltsstoffen unterscheiden.

Cannabis in Assyrien und im alten Vorderasien
Auch aus Mesopotamien gibt es Hinweise auf Pflanzen, die möglicherweise mit Cannabis in Verbindung gebracht werden können.
Assyrische medizinische Tontafeln nennen verschiedene Pflanzennamen, deren genaue botanische Zuordnung bis heute Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen ist.
Eine dieser Bezeichnungen ist azallû, die von einigen Forschern mit Cannabis in Verbindung gebracht wurde.
Bei solchen sehr alten Quellen ist jedoch Vorsicht nötig: Antike Pflanzennamen lassen sich nicht immer eindeutig modernen botanischen Arten zuordnen.
Deshalb lässt sich eine medizinische Cannabisverwendung im alten Assyrien weniger eindeutig belegen als beispielsweise die archäologisch untersuchten Cannabisfunde aus Zentralasien.

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Schon gewusst? Cannabis und Hanf – dasselbe oder nicht?
Cannabis ist die botanische Bezeichnung für die Pflanzengattung.
Hanf ist die gebräuchliche deutsche Bezeichnung für Pflanzen dieser Gattung.
Wie viele eigenständige Cannabis-Arten botanisch anerkannt werden sollten, ist seit Langem Gegenstand unterschiedlicher taxonomischer Konzepte. Häufig wird Cannabis sativa als zentrale Art verwendet, während andere Einteilungen zusätzliche Arten oder Unterarten unterscheiden.
Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Begriffe dennoch unterschiedlich entwickelt.
Hanf bezeichnet häufig Nutzhanf, der wegen seiner Fasern, Samen oder seines Öls angebaut wird und nur geringe THC-Gehalte aufweist.
Cannabis wird im Alltag dagegen häufig für Pflanzen und Produkte verwendet, die wegen ihrer Cannabinoide und insbesondere wegen psychoaktiver Wirkungen genutzt werden.
Botanisch gehören Nutzhanf und psychoaktives Cannabis somit zur selben Pflanzengattung – ihre Züchtung, Verwendung und Wirkstoffzusammensetzung können sich jedoch erheblich unterscheiden.

Cannabis bei den Skythen
Eine der berühmtesten antiken Beschreibungen von Cannabis stammt vom griechischen Historiker Herodot im 5. Jahrhundert v. Chr.
Er berichtet, dass die Skythen nach Bestattungen kleine, mit Filz beziehungsweise Decken abgedeckte Räume errichteten.
Darin wurden erhitzte Steine verwendet, auf die Hanf gegeben wurde. Der entstehende Rauch beziehungsweise Dampf erfüllte den geschlossenen Bereich.
Herodot schildert das Ritual als eine Art Reinigungs- oder Dampfbad nach einer Bestattung.
Sein Bericht wird manchmal mystisch ausgeschmückt. Er schreibt jedoch nicht ausdrücklich, dass die Teilnehmer Cannabis konsumierten, um mit Verstorbenen zu kommunizieren.
Archäologische Hinweise aus Pazyryk
Archäologische Entdeckungen aus der Pazyryk-Kultur im Altai passen bemerkenswert gut zu Herodots Beschreibung.
In skythischen Grabhügeln wurden unter anderem:
Cannabis- beziehungsweise Hanfsamen
Behälter
erhitzte Steine
verbrannte Pflanzenreste
Textilien aus Hanffasern
entdeckt.
Diese Funde zeigen, dass Hanf im kulturellen und rituellen Leben eurasischer Steppenvölker tatsächlich eine Rolle spielte.
Zusammen mit den Funden aus dem Pamir entsteht damit ein immer deutlicheres Bild der frühen rituellen und psychoaktiven Verwendung von Cannabis in Zentralasien.

Cannabis und Hanf in Deutschland
Auch in Mitteleuropa besitzt Hanf eine lange Geschichte als Nutzpflanze.
Besonders seine widerstandsfähigen Fasern waren über Jahrhunderte wichtig für:
Seile
Garne
Textilien
Segeltuch
Säcke
Papier
Hanffasern wurden historisch tatsächlich zur Papierherstellung verwendet.
Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass berühmte historische Druckwerke automatisch auf Hanfpapier gedruckt wurden.
Auch für die Gutenberg-Bibel um 1455 gibt es keinen belastbaren Nachweis dafür, dass ihr Papier grundsätzlich aus Hanffasern bestand.
Von vermutlich rund 180 ursprünglich hergestellten Exemplaren wurden die meisten auf Papier und ein kleinerer Teil auf Pergament gedruckt.
Nutzhanf kehrt zurück
Im 20. Jahrhundert wurde der Hanfanbau in Deutschland zunehmend eingeschränkt.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittelrechts wurde der landwirtschaftliche Hanfanbau ab 1982 grundsätzlich verboten.
Seit 1996 darf THC-armer Nutzhanf unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen wieder landwirtschaftlich angebaut werden.
Heute findet Hanf Verwendung unter anderem für:
Lebensmittel
Speiseöl
Tierfutter
Textilien
Dämmstoffe
Baustoffe
Verbundwerkstoffe
Papier
technische Fasern
Damit erlebt eine der ältesten Kulturpflanzen Europas seit mehreren Jahrzehnten eine wirtschaftliche Wiederentdeckung.
Neue Rechtslage seit 2024
Ein weiterer Wendepunkt folgte am 1. April 2024 mit dem Cannabisgesetz.
Für Erwachsene wurden unter bestimmten Voraussetzungen Besitz und privater Eigenanbau begrenzt erlaubt.
Seit dem 1. Juli 2024 ist zusätzlich der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Anbau in behördlich genehmigten Anbauvereinigungen möglich.
Cannabis wurde damit für Erwachsene in bestimmten Bereichen aus dem bisherigen Verbotsmodell herausgelöst.
Von einem vollständig freien kommerziellen Markt kann jedoch nicht gesprochen werden: Ein allgemeiner Verkauf von Freizeitcannabis in gewöhnlichen Geschäften ist weiterhin nicht erlaubt.

Die Prohibition und das Cannabis-Verbot: Wie Cannabis illegal wurde
Die Geschichte der Cannabis-Prohibition ist eng mit der internationalen Drogenpolitik des 20. Jahrhunderts verbunden.
Das Verbot entstand nicht durch ein einzelnes Ereignis, sondern entwickelte sich über mehrere Jahrzehnte durch internationale Abkommen und nationale Gesetze.
1912: Cannabis noch nicht im Fokus
Auf der Internationalen Opiumkonferenz von Den Haag 1912 standen vor allem Opium, Morphin, Heroin und Kokain im Mittelpunkt.
Cannabis wurde dort noch nicht umfassend unter internationale Kontrolle gestellt.
Erst die Genfer Opiumkonvention von 1925 führte zu internationalen Kontrollvorschriften für Cannabis.
Dabei ging es insbesondere um Herstellung und grenzüberschreitenden Handel.
Ein weltweites vollständiges Cannabisverbot entstand dadurch noch nicht.
1929: Cannabis wird in Deutschland kontrolliert
Deutschland setzte die internationalen Vorgaben mit dem Opiumgesetz von 1929 um.
Damit wurden Cannabis beziehungsweise bestimmte Cannabisprodukte in die deutsche Betäubungsmittelkontrolle einbezogen.
Ende 1971 wurde das bisherige Opiumgesetz grundlegend geändert und Anfang 1972 als Betäubungsmittelgesetz neu bekannt gemacht.
1981 folgte eine umfassende Neuordnung des Betäubungsmittelrechts; das neue BtMG trat am 1. Januar 1982 in Kraft.
Damit verschärfte und modernisierte Deutschland seine rechtliche Kontrolle illegaler Betäubungsmittel.

Cannabis-Prohibition in den USA
Auch in den USA entstanden schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts Cannabisbeschränkungen auf Ebene einzelner Bundesstaaten.
Kalifornien nahm Cannabis beispielsweise 1913 in seine entsprechenden Gift- und Arzneimittelvorschriften auf.
In der öffentlichen Debatte spielten neben gesundheitspolitischen Argumenten auch gesellschaftliche Vorurteile, Fremdenfeindlichkeit und rassistische Stereotype eine Rolle.
Cannabis wurde in Kampagnen häufig mit mexikanischen Einwanderern sowie mit Kriminalität und Gewalt in Verbindung gebracht.
1937 führte der Marihuana Tax Act schließlich zu einer weitgehenden bundesweiten Einschränkung des Cannabisverkehrs.
Die populäre Behauptung, Cannabis sei vor allem verboten worden, weil Hanf eine wirtschaftliche Bedrohung für Papier-, Pharma- oder andere Industrien gewesen sei, lässt sich historisch nicht als alleinige oder wichtigste Ursache belegen.
Vom Verbot zur Teillegalisierung
Fast ein Jahrhundert nach der Einbeziehung von Cannabis in das deutsche Opiumgesetz änderte sich die Rechtslage grundlegend.
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen:
bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mitführen
am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zu 50 Gramm aufbewahren
bis zu drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenkonsum anbauen
Seit dem 1. Juli 2024 ist zusätzlich der gemeinschaftliche nicht-gewerbliche Anbau in genehmigten Anbauvereinigungen möglich.
Ein allgemeiner kommerzieller Verkauf für den Freizeitkonsum bleibt jedoch weiterhin verboten.
Deutschland hat Cannabis damit teilweise legalisiert, aber keinen frei zugänglichen kommerziellen Cannabismarkt geschaffen.

Politik und Legalisierung von Cannabis
Die rechtliche Behandlung von Cannabis unterscheidet sich innerhalb Europas erheblich.
Zwischen Verbot, Entkriminalisierung, Duldung, privatem Eigenanbau und begrenzter Legalisierung bestehen große Unterschiede.
Deutschland
Cannabis zu medizinischen Zwecken kann in Deutschland seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen ärztlich verschrieben werden.
Seit April 2024 wird medizinisches Cannabis rechtlich über das Medizinal-Cannabisgesetz geregelt.
Für Cannabis zum nichtmedizinischen Eigenkonsum gelten seit dem 1. April 2024 unter anderem folgende Grenzen für Erwachsene:
bis zu 25 g außerhalb des Wohnsitzes
bis zu 50 g am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
maximal drei lebende Pflanzen im privaten Eigenanbau
Außerdem dürfen erwachsene Mitglieder Cannabis von genehmigten Anbauvereinigungen erhalten.
Ein allgemeiner Verkauf in Cannabisgeschäften ist weiterhin nicht zugelassen.

Cannabis in Europa
Die europäischen Regelungen unterscheiden sich deutlich:
Schweiz: Cannabis ab 1 % THC bleibt grundsätzlich verboten. Besitz von bis zu 10 g zum Eigenkonsum ist für Erwachsene nicht strafbar; der Konsum kann jedoch mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Produkte unter 1 % THC können unter bestimmten Voraussetzungen legal verkauft werden.
Niederlande: Der Verkauf kleiner Mengen in Coffeeshops wird unter strengen Bedingungen geduldet. Seit April 2025 läuft in zehn Gemeinden die experimentelle Phase einer kontrollierten Lieferkette mit reguliert produziertem Cannabis.
Luxemburg: Erwachsene dürfen unter bestimmten Bedingungen bis zu vier Cannabispflanzen pro Haushalt am Wohnort anbauen. Privater Konsum ist begrenzt erlaubt, öffentlicher Konsum jedoch nicht allgemein legalisiert.
Frankreich: Cannabis zum Freizeitkonsum bleibt grundsätzlich illegal.
Italien: Eine allgemeine Legalisierung besteht nicht. Besitz zum persönlichen Gebrauch und Handel werden rechtlich unterschiedlich behandelt.
Schweden: Besitz und Konsum von Freizeitcannabis bleiben verboten.
Vereinigtes Königreich: Cannabis bleibt eine kontrollierte Class-B-Droge.
Spanien: Konsum im privaten Bereich wird anders behandelt als Besitz oder Konsum im öffentlichen Raum. Cannabis Social Clubs bewegen sich in einem rechtlich stark begrenzten und regional unterschiedlich behandelten Bereich.
Portugal: Besitz kleiner Mengen für den Eigenkonsum ist seit vielen Jahren entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Fälle werden grundsätzlich verwaltungs- beziehungsweise gesundheitsrechtlich behandelt.
Fazit
Von einer einheitlichen europäischen Cannabis-Legalisierung kann auch 2026 keine Rede sein.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen:
Legalisierung
Entkriminalisierung
Duldung
kontrolliertem Eigenanbau
medizinischer Nutzung
Die tatsächlichen Regeln unterscheiden sich erheblich von Land zu Land.

Cannabis-Legalisierung und Schwarzmarkt: Was funktioniert?
Ein Ziel vieler Cannabisreformen besteht darin, den illegalen Markt zurückzudrängen und gleichzeitig Jugend- und Gesundheitsschutz zu verbessern.
Die Erfahrungen verschiedener Länder zeigen jedoch: Eine Änderung der Rechtslage allein beseitigt einen bestehenden Schwarzmarkt nicht automatisch.
Deutschland: Erste Bilanz der Teillegalisierung
Seit April 2024 gilt in Deutschland die neue Cannabisgesetzgebung.
Das Forschungsprojekt EKOCAN untersucht ihre Auswirkungen unter anderem auf:
Konsumverhalten
Gesundheitsschutz
Kinder- und Jugendschutz
organisierte Kriminalität
illegalen Markt
Anbauvereinigungen
Der zweite Zwischenbericht wurde am 1. April 2026 veröffentlicht.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass weiterhin erhebliche Fragen rund um Jugendschutz, illegalen Markt, Medizinalcannabis und praktische Umsetzung bestehen.
Da das deutsche Modell erst seit 2024 gilt, sind langfristige Aussagen über seine Gesamtwirkung noch nicht möglich.

Steigt der Konsum durch Legalisierung?
Die internationale Forschung ergibt kein einheitliches Bild.
Studien aus Ländern und Regionen mit unterschiedlichen Cannabisgesetzen zeigen, dass sich Konsumentwicklung je nach:
Altersgruppe
Ausgangslage
Preis
Verfügbarkeit
Werbung
Präventionsmaßnahmen
Regulierung
unterschiedlich entwickeln kann.
Insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird deshalb untersucht, ob veränderte Verfügbarkeit und gesellschaftliche Wahrnehmung Auswirkungen auf Konsumbeginn und Konsumhäufigkeit haben.
Eine einzelne internationale Erfahrung lässt sich nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen.
Was andere Länder zeigen
Kanada und verschiedene US-Bundesstaaten zeigen, dass legale Bezugswege Teile des illegalen Marktes verdrängen können.
Ein illegaler Markt kann jedoch parallel bestehen bleiben, beispielsweise wenn dort:
niedrigere Preise
stärkere Produkte
leichterer Zugang
nicht regulierte Lieferwege
angeboten werden.
Auch die Niederlande versuchen mit ihrem Controlled Cannabis Supply Chain Experiment ein langjähriges Problem ihres Coffeeshop-Modells zu untersuchen.
Während der Verkauf kleiner Mengen seit Jahrzehnten geduldet wird, war die Belieferung der Coffeeshops lange weitgehend unreguliert.
Seit 7. April 2025 läuft deshalb in zehn teilnehmenden Gemeinden die experimentelle Phase einer kontrollierten Lieferkette.

Preis und Verfügbarkeit entscheiden mit
Ob ein legaler beziehungsweise regulierter Markt den Schwarzmarkt tatsächlich verkleinert, hängt von mehreren Faktoren ab.
Dazu gehören:
ausreichende Verfügbarkeit legaler Produkte
konkurrenzfähige Preise
kontrollierte Produktqualität
nachvollziehbare Herkunft
praktikable gesetzliche Regeln
wirksamer Jugend- und Gesundheitsschutz
konsequente Kontrolle illegaler Anbieter
Zu starke Zugangsbeschränkungen können dazu führen, dass ein Teil der Nachfrage weiterhin über illegale Anbieter gedeckt wird.
Eine sehr leichte Verfügbarkeit kann andererseits neue Fragen des Gesundheits- und Jugendschutzes aufwerfen.
Fazit
Internationale Erfahrungen zeigen, dass regulierte Cannabisangebote einen Teil des Schwarzmarktes verdrängen können.
Ein vollständiges Verschwinden des illegalen Handels ist dadurch jedoch nicht garantiert.
Deutschland befindet sich 2026 weiterhin in der wissenschaftlichen Evaluation seines eigenen Modells.
Belastbare langfristige Schlussfolgerungen zu Schwarzmarkt, Gesundheit und Konsumentwicklung benötigen deshalb weitere Daten.

Eigenanbau von Cannabis in Deutschland
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zu drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenkonsum anbauen.
Erlaubt sind für Erwachsene außerdem:
bis zu 25 g getrocknetes Cannabis außerhalb des Wohnsitzes
bis zu 50 g getrocknetes Cannabis am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
Cannabis und Pflanzen müssen insbesondere vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
Seit Juli 2024 können außerdem genehmigte Anbauvereinigungen Cannabis gemeinschaftlich und nicht gewerblich anbauen.
An Mitglieder ab 21 Jahren dürfen grundsätzlich höchstens:
25 g pro Tag
50 g pro Kalendermonat
weitergegeben werden.
Für Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren gilt ebenfalls eine Höchstmenge von 25 g pro Tag, jedoch maximal 30 g pro Monat. Das an diese Altersgruppe abgegebene Cannabis darf zudem höchstens 10 % THC enthalten.
Ein kommerzieller Verkauf durch die Anbauvereinigung ist nicht erlaubt. Auch der Konsum innerhalb der Anbauvereinigung ist gesetzlich eingeschränkt beziehungsweise untersagt.
Fazit zur Cannabis-Legalisierung
Mit dem Cannabisgesetz von 2024 hat Deutschland sein bisheriges Verbotsmodell erheblich verändert.
Zu den erklärten Zielen gehören unter anderem:
Gesundheitsschutz
Kinder- und Jugendschutz
Eindämmung des illegalen Marktes
Verbesserung der Aufklärung
kontrolliertere Rahmenbedingungen für Erwachsene
Ob und in welchem Umfang diese Ziele langfristig erreicht werden, wird wissenschaftlich untersucht.
Die bisherigen Evaluationen liefern erste Hinweise, können aber wenige Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes noch keine abschließende Langzeitbewertung ersetzen.

Cannabiskonsum
Cannabis wird hauptsächlich in verschiedenen pflanzlichen beziehungsweise harzhaltigen Formen angeboten.
Zu den bekanntesten gehören:
Marihuana: überwiegend getrocknete weibliche Blüten beziehungsweise Blütenstände
Haschisch: aus den harzreichen Drüsenhaaren der Cannabispflanze gewonnenes und meist gepresstes Material
Daneben existieren Cannabisextrakte und andere konzentrierte Produkte.
Wie stark Cannabis wirkt, hängt unter anderem ab von:
THC-Gehalt
aufgenommener Menge
Konsumform
individueller Empfindlichkeit
körperlicher und psychischer Verfassung
Gewöhnung
gleichzeitig konsumierten Substanzen
Deshalb kann dieselbe nominelle Menge Cannabis bei verschiedenen Menschen sehr unterschiedliche Wirkungen hervorrufen.
Pharmakologie: Wie Cannabis im Körper wirkt
Der wichtigste berauschend wirkende Inhaltsstoff von Cannabis ist Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC).
THC wirkt vor allem über CB1-Rezeptoren, die in zahlreichen Bereichen des Gehirns vorkommen und zum körpereigenen Endocannabinoid-System gehören.
Daneben gibt es unter anderem CB2-Rezeptoren sowie zahlreiche weitere Cannabinoide.
Besonders bekannt ist Cannabidiol (CBD), das nicht dieselbe berauschende Wirkung wie THC besitzt.
Das Endocannabinoid-System ist an verschiedenen körperlichen Prozessen beteiligt, darunter unter anderem:
Schmerzverarbeitung
Appetit
Gedächtnis
Bewegung
Stimmung
Stressreaktionen
THC beziehungsweise seine Abbauprodukte können deutlich länger im Körper nachweisbar sein, als die subjektiv wahrnehmbare Rauschwirkung anhält.
Die Nachweisbarkeit hängt unter anderem von Konsumhäufigkeit, Dosis, Stoffwechsel und verwendeter Untersuchungsmethode ab.

Wirkung von Cannabis
Beim Inhalieren kann die Wirkung innerhalb weniger Minuten einsetzen und relativ schnell ihr Maximum erreichen.
Bei oral aufgenommenem Cannabis beginnt die Wirkung dagegen deutlich verzögert und kann länger anhalten.
Mögliche akute Wirkungen sind:
Entspannung
Euphorie
veränderte Wahrnehmung
verändertes Zeitgefühl
Beeinträchtigung von Aufmerksamkeit und Gedächtnis
langsamere Reaktionsfähigkeit
Müdigkeit
Schwindel
Übelkeit
Angst
Panik
paranoide Gedanken
Art und Stärke der Wirkung können von Mensch zu Mensch deutlich variieren.
Besonders Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis etwa 25 Jahre gelten wegen der noch andauernden Gehirnentwicklung als empfindlicher gegenüber möglichen gesundheitlichen Auswirkungen.
Regelmäßiger oder intensiver Konsum kann außerdem zur Entwicklung einer Cannabiskonsumstörung beziehungsweise Abhängigkeit beitragen.

Haschisch
Haschisch wird aus den harzreichen Drüsenhaaren beziehungsweise Trichomen der Cannabispflanze hergestellt.
Je nach Herstellungsverfahren kann es:
weich
klebrig
fest
bröckelig
sein.
Die Farbe reicht von hellbraun und grünlich bis dunkelbraun oder fast schwarz.
Der THC-Gehalt kann erheblich schwanken.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums auf Grundlage von Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes lag der durchschnittliche THC-Gehalt von auf dem deutschen Schwarzmarkt untersuchtem Cannabisharz im Jahr 2024 bei rund 26 %.
Damit kann modernes Haschisch deutlich höhere THC-Konzentrationen aufweisen als viele historische Cannabisprodukte.

Marihuana
Als Marihuana werden überwiegend die getrockneten Blüten beziehungsweise Blütenstände der Cannabispflanze bezeichnet.
Auch hier schwankt der THC-Gehalt erheblich zwischen verschiedenen Produkten.
Er hängt unter anderem ab von:
Genetik beziehungsweise Sorte
Anbaumethode
Erntezeitpunkt
Verarbeitung
Lagerung
Für Cannabisblüten auf dem deutschen Schwarzmarkt nennt das Bundesgesundheitsministerium für 2024 einen durchschnittlichen THC-Gehalt von etwa 14,8 %.
Ein Durchschnittswert sagt jedoch wenig über ein einzelnes Produkt aus. Einzelne Cannabisblüten können erheblich höhere oder niedrigere Werte besitzen.

Haschischöl und Cannabisextrakte
Unter Begriffen wie Cannabisextrakt, Cannabisöl oder Haschischöl werden konzentrierte Zubereitungen verstanden, bei denen Cannabinoide aus Pflanzenmaterial beziehungsweise Harz extrahiert wurden.
Je nach Ausgangsmaterial und Herstellungsverfahren können solche Produkte wesentlich höhere Konzentrationen von THC oder anderen Cannabinoiden enthalten als getrocknete Cannabisblüten.
Der Begriff „Haschischöl“ ist dabei nicht mit gewöhnlichem Hanfsamenöl zu verwechseln.
Hanfsamenöl wird aus den Samen gewonnen und enthält normalerweise keine berauschend wirksamen THC-Mengen.

THC – Tetrahydrocannabinol
Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) ist der wichtigste psychoaktive Inhaltsstoff der Cannabispflanze.
THC bindet vor allem an CB1-Rezeptoren im Gehirn und kann dadurch unter anderem beeinflussen:
Wahrnehmung
Stimmung
Gedächtnis
Aufmerksamkeit
Reaktionsfähigkeit
Bewegungskoordination
Appetit
Cannabis enthält daneben zahlreiche weitere Cannabinoide und andere Pflanzenstoffe.
Zu den bekanntesten Cannabinoiden gehört Cannabidiol (CBD).
CBD besitzt nicht dieselbe berauschende Wirkung wie THC und wirkt pharmakologisch anders.
Die Wirkung einer Cannabispflanze oder eines Cannabisprodukts hängt deshalb nicht allein von seinem THC-Gehalt, sondern von der gesamten Zusammensetzung, der aufgenommenen Menge und individuellen Faktoren ab.



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